Claus Schaffer: „Corona-Todesfälle in Pflegeeinrichtungen aufklären“

Im Zusammenhang mit einem Infektionsgeschehen in einer Pflegeeinrichtung in Norderstedt wird von sieben Todesfällen berichtet. Die Staatsanwaltschaft Kiel hat inzwischen die Ermittlungen aufgenommen. Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, erklärt dazu:

„Es ist zu begrüßen, dass die Staatsanwaltschaft Kiel nunmehr Todesermittlungsverfahren eingeleitet hat, die hoffentlich Aufschluss über den Hergang der Infektionsausbreitung und die tatsächlichen Todesursachen geben werden. Bei einem ähnlich gelagerten Infektionsgeschehen im März 2020 im Kreis Stormarn haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck dazu geführt, dass ein auch medial verbreiteter Verdacht gegen eine Pflegekraft nicht aufrechterhalten werden konnte. Auch im aktuellen Fall in der Norderstedter Einrichtung haben bereits die Medien mit einer ungeimpften Pflegekraft einen Schuldigen ausgemacht, lange bevor die Staatsanwaltschaft in die Ermittlungen eingestiegen ist. Offenbar gilt in diesem Land bereits, dass wer nicht geimpft ist, zu den Schuldigen zählt.

Merkwürdig still hingegen ist es in den Medien, wenn es um den Impfstatus der sechs verstorbenen Bewohner und eines Angehörigen geht. Bereits nach den ersten bekanntgewordenen Todesfällen wurde seitens der Kreisbehörden der Impfstatus unter Hinweis auf Persönlichkeitsrechte zurückgehalten. Dabei ist angesichts der in Pflegeeinrichtungen im Land bereits erzielten sehr hohen Impfquote, die Wahrscheinlichkeit, unter den Verstorbenen überwiegend Personen mit vollständigem Impfschutz zu haben, ebenfalls sehr hoch. Das aber würde das Narrativ hochwirksamer Impfungen, die gegen schwere und tödliche Krankheitsverläufe schützen, nachhaltig stören.

Es ist nun die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, offene Fragen zum Viruseintrag, den Sicherheitsmaßnahmen der Pflegeeinrichtung, den rechtsmedizinischen Ergebnissen zu Todesursachen und zu etwaigem systemischen oder persönlichen Verschulden zu klären. Denn ältere und vorerkrankte Menschen gehören noch immer zu den vulnerablen Gruppen. Ihnen und den Pflegekräften in diesen Einrichtungen muss ein wirksamer Schutz zuteilwerden.“

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