Jörg Nobis: „Die Frage demokratischer Mindeststandards bei Plenarsitzungen bleibt ungeklärt“

Die Sitzung des Landtags am 10. Januar 2022 fand in hybrider Form statt, wobei die Abgeordneten auf drei Säle verteilt teilnahmen und lediglich per Videotechnik verbunden wurden. Die AfD hält die Allgemeinverfügung und die Durchführung der Sitzung für verfassungswidrig und hatte daher eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Über die Klage ist noch nicht entschieden, die Eilanträge wurden jedoch heute durch Beschluss des Verfassungsgerichts (LVerfG 1/22) zurückgewiesen. Jörg Nobis, Vorsitzender der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, erklärt nach erster Sichtung der Beschlussbegründung dazu:
 

„Das Landesverfassungsgericht ist unserer Argumentation leider nicht gefolgt – wir prüfen jetzt intensiv das weitere Vorgehen, zumal die Plenarsitzung in dieser Woche unter ganz ähnlichen Regeln wie die Sondersitzung am 10. Januar stattfinden soll. Und leider ist das Gericht mit keinem Wort auf die Frage eingegangen, ob bei reiner technischer Zusammenschaltung mit Videokonferenztechnik eine Plenarsitzung nicht eine Hybridsitzung vorliegt. Davon gehen wir nach wie vor aus – und genau das wurde vom Landtagspräsidenten zu Beginn der Plenarsitzung explizit verneint.

Zum Schluss führt das Gericht noch aus: ‚Soweit Abgeordnete unter diesen Bedingungen auf die Sitzungsteilnahme im Plenarsaal verzichten, begeben sie sich freiwillig ihrer Teilnahmerecht.‘ (Rz. 43) Diese Begründung klingt zwar in unseren Ohren wie Hohn – zeigt aber auch, dass das Gericht offensichtlich von einer unterschiedlichen Qualität der Sitzungsteilnahme in den verschiedenen Sitzungssälen ausgeht.

Die Frage, unter welchen Bedingungen eine Plenarsitzung demokratischen Mindestansprüchen genügt, bedarf heute stärker denn je einer Klärung.“