
„Das Landesverfassungsgericht ist unserer Argumentation leider nicht gefolgt – wir prüfen jetzt intensiv das weitere Vorgehen, zumal die Plenarsitzung in dieser Woche unter ganz ähnlichen Regeln wie die Sondersitzung am 10. Januar stattfinden soll. Und leider ist das Gericht mit keinem Wort auf die Frage eingegangen, ob bei reiner technischer Zusammenschaltung mit Videokonferenztechnik eine Plenarsitzung nicht eine Hybridsitzung vorliegt. Davon gehen wir nach wie vor aus – und genau das wurde vom Landtagspräsidenten zu Beginn der Plenarsitzung explizit verneint.
Zum Schluss führt das Gericht noch aus: ‚Soweit Abgeordnete unter diesen Bedingungen auf die Sitzungsteilnahme im Plenarsaal verzichten, begeben sie sich freiwillig ihrer Teilnahmerecht.‘ (Rz. 43) Diese Begründung klingt zwar in unseren Ohren wie Hohn – zeigt aber auch, dass das Gericht offensichtlich von einer unterschiedlichen Qualität der Sitzungsteilnahme in den verschiedenen Sitzungssälen ausgeht.
Die Frage, unter welchen Bedingungen eine Plenarsitzung demokratischen Mindestansprüchen genügt, bedarf heute stärker denn je einer Klärung.“