Jörg Nobis: „Hier ist eine rote Linie überschritten – wir reichen heute Verfassungsklage ein!“

Die Sitzung des Landtags am 10. Januar 2022 fand in hybrider Form statt, wobei die Abgeordneten aufgeteilt nach Impf- und Teststatus auf drei Säle verteilt und lediglich per Videotechnik verbunden wurden. Die AfD hält die aktuelle Allgemeinverfügung und die Durchführung der Sitzung für verfassungswidrig und hat daher heute eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Jörg Nobis, Vorsitzender der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, erklärt dazu:
 

„Bei der letzten Landtagssitzung wurden die Abgeordneten auf mehrere Säle verteilt, zusammengeschaltet lediglich per Videoschaltung. Eine gemeinsame Plenarsitzung fand de facto nicht statt. Die Gleichheit der Abgeordneten wurde missachtet, eine diskriminierungsfreie Teilnahme an der Sitzung war nicht möglich. Damit wurde in Kernbereiche des demokratischen Parlamentarismus unzulässig eingegriffen.

Wir reichen daher heute eine Klage beim Verfassungsgericht ein, um feststellen zu lassen, dass die dieser Separation zugrundeliegende Allgemeinverfügung in verfassungswidriger Weise in die Rechte von Abgeordneten eingreift. Wir wollen erreichen, dass einerseits die kommenden Plenarsitzungen wieder in verfassungsgemäßer Art und Weise durchgeführt werden und die im Rahmen der Sondersitzung am 10. Januar ergangenen Beschlüsse für nichtig erklärt werden.“

Die AfD wird vom Hamburger Rechtsanwalt und Verfassungsrechtler Dr. Alexander Wolf vertreten, der auch Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft ist.