Jörg Nobis: „Die Gesetzesnovelle löst die Probleme bezahlbaren Wohnraums nicht.“

In der Debatte zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetztes erklärt Jörg Nobis, Vorsitzender und baupolitischer Sprecher der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag:

„Die Probleme auf dem Wohnungsmarkt sind bekannt: Es mangelt insbesondere in den Ballungszentren an Wohnraum, und natürlich vor allem an bezahlbarem Wohnraum.
Mit der Überarbeitung des Wohnraumförderungsgesetzes versuchen Sie nun, hier im Detail nachzusteuern. Ihre Vorschläge sind dabei nicht falsch, doktern aber doch sehr an der Oberfläche, an Symptomen herum.

Es ist grundsätzlich richtig, die Gültigkeitsdauer von Wohnberechtigungsscheinen zu verkürzen – sowohl generell als auch bei Bezug einer neuen Wohnung. Hier muss aber auch jedem klar sein, dass dies zu einem erhöhten Prüfungsaufwand und somit zu mehr Verwaltungsaufwand vor Ort führt. Eine Halbierung der Gültigkeitsdauer führt überschlägig zu einer Verdopplung der Arbeit, also zu mehr Bürokratie.

Gleiches gilt, wenn Sie alternative Leistungsbescheide nicht mehr anerkennen wollen: Grundsätzlich ist es richtig, die Berechtigung konkret und nach identischen Kriterien zu prüfen, aber auch das bedeutet wieder ein wenig mehr Bürokratie.

Was wir ausdrücklich begrüßen, ist die Experimentierklausel: Sie trägt dem begrüßenswerten Umstand Rechnung, dass nicht jeder dauerhaft auf eine preisgebundene Wohnung angewiesen ist, und sichert gleichzeitig den Bestand an tatsächlich verfügbaren Sozialwohnungen. Denn eine fehlbelegte Wohnung führt im Ergebnis auch nur zu einem Entzug dieser Wohnung für diejenigen, die dringend eine bezahlbare Wohnung benötigen.
Wir werden dem Gesetzentwurf daher auch zustimmen, weil das Ergebnis besser ist als der bisherige Zustand.

Was aber tatsächlich notwendig wäre, ist ein Umdenken in dieser Frage. Und das ist ja seit 2006 auch auf Landesebene möglich, da könnten wir als Schleswig-Holstein also mal mutig vorangehen.

Schon 2018 hat der Wissenschaftliche Beirat beim Wirtschaftsministerium für einen weitgehenden Verzicht auf den sozialen Wohnungsbau sowie die ersatzlose Streichung der Mietpreisbremse geworben. Diese Maßnahmen hätten sich als unwirksam oder sogar kontraproduktiv erwiesen.

An die Stelle der Vielzahl von bisherigen Maßnahmen solle ein grundsätzlich objektunabhängiges Wohngeld treten. Damit würde erstens Bürokratie abgebaut und zweitens vor allem eine dauerhafte Lösung geschaffen, bei der nicht jedes Jahr Wohnungen aus der Förderung herausfallen. Das aktuelle System des sozialen Wohnungsbaus ist eine Tretmühle – die Geschichte von Sisyphus kommt unweigerlich in den Sinn.

Unabhängig davon gilt der einfache Grundsatz: Wer mehr Wohnraum haben will, muss die Bürger auch bauen lassen! Das fängt bei Ausweisungen von Baugebieten an und hört bei der Ausdünnung der aktuellen Regulierungswut bei den Bauvorschriften noch lange nicht auf.

Bauen ist nicht nur teuer geworden, weil die Baustoffpreise angezogen sind, sondern auch, weil Sie permanent mit neuen Dämm- und Ökovorschriften um die Ecke kommen. Auch das gehört zur Wahrheit dazu! Auch das am Mittwoch von Ihnen beschlossene neue Klimaschutzgesetz wird am Ende auch zu einem Anstieg der Mieten führen und Wohnen insgesamt verteuern.

Ihr Gesetzentwurf schafft also vielleicht kurzfristig etwas Entlastung, aber eine echte Problemlösung ist er nicht. Und unsere Zustimmung heute ist kein wirklich überzeugtes ‚Ja‘ zum Gesetz, zumal die Novelle wieder einmal für mehr statt weniger Bürokratie sorgen wird.“