Jörg Nobis: „Staatsgerichtshof stellt Verfassungsbruch durch Corona-Sondervermögen fest!“

Der hessische Staatsgerichtshof hat heute das milliardenschwere Corona-Sondervermögen des Landes Hessen für verfassungswidrig erklärt. Dies kommentiert Jörg Nobis, Vorsitzender und finanzpolitischer Sprecher der AfD im Schleswig-Holsteinischen Landtag, wie folgt:

„Der hessische Staatsgerichtshof hat heute das dortige Corona-Sondervermögen für verfassungswidrig erklärt. Es greife insbesondere in das Budgetrecht des Landtags ein, haushaltsrechtliche Kompetenzen seien überschritten worden. Obwohl die hessischen Regelungen in einer Reihe von Punkten von denen in Schleswig-Holstein abweichen, gibt es in zentralen Fragen vergleichbare Konstellationen.

So hat das Gericht auch festgestellt, dass sowohl die Kreditaufnahme als auch die kreditfinanzierten Projekte und Maßnahmenpakete zur Krisenbekämpfung geeignet sein müssen. Legt man diesen Maßstab an die Corona-Notkredite der schleswig-holsteinischen Landesregierung an, ist nur ein Schluss möglich: Auch die Notkredite hier im Land sind verfassungswidrig. Diese Position vertreten wir als AfD schon lange. Der Umfang der Corona-Notkredite verstößt gegen die Landesverfassung, weil ein Bezug zur Corona-Pandemie in dieser Höhe nicht gegeben ist.

Anders als in Hessen, wo neben der dortigen AfD-Fraktion auch die SPD- und die FDP-Fraktionen geklagt hatten, beteiligen sich in Schleswig-Holstein mit Ausnahme der AfD auch alle Oppositionsgruppierungen am offensichtlichen Verfassungsbruch. Bedauerlicherweise fehlt uns allein das Klagerecht vor dem Verfassungsgericht.“

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