AfD darf Bürgerhaus in Henstedt-Ulzburg weiter nutzen

Die AfD Schleswig-Holstein darf das Bürgerhaus in Henstedt-Ulzburg weiter nutzen. Undemokratische Vorstöße linker Parteien haben es nicht vermocht, der AfD Schleswig-Holstein den Zugang zum Bürgerhaus Henstedt-Ulzburg per Satzungsänderung zu verwehren. 

Hier die Meldung des AfD-Kreisverbandes Segeberg:

Der Bildungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2020 Abstand von der geplanten Änderung der Benutzungsordnung für das Bürgerhaus genommen, die zum Ziel hatte, die AfD künftig die Nutzung zu versagen.

Die Aussagen des von der Verwaltung beauftragten Rechtsgutachtens waren klar. Die gewollte Ausgrenzung der AfD als einzige politische Partei ist schlicht rechtswidrig.

Somit ist klar – die AfD darf auch weiterhin das Bürgerhaus nutzen. Dazu erklärt Heiko Evermann, Kreissprecher des Kreisverbandes Segeberg:

“Ich freue mich, dass sich der demokratische Anstand doch noch durchgesetzt hat. Deutschland braucht kein betreutes Wählen und auch keine betreute politische Werbung. Demokratie lebt vom politischen Wettbewerb,”

Sitzungslink:
https://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4498

Quellen:
Kieler Nachrichten vom 6. Mai 2020:
https://www.kn-online.de/Lokales/Segeberg/Henstedter-Ulzburger-Politik-will-Benutzungsordnung-nicht-aendern

Hamburger Abendblatt vom 9. Mai 2020:
http://reader.abendblatt.de/hanorderstedt/413/article/1133734/17/9/render/?token=a675cba86c86d7bf1dbcf9d95d133f0a