Presserat: Lübecker Nachrichten (LN) verstoßen gegen Pressekodex

Die Lübecker Nachrichten haben mit einem Artikel vom 18.10.2018 gegen die Sorgfaltspflicht gem. Pressekodex verstoßen. Dies hat der Deutsche Presserat auf eine Beschwerde [1] der AfD Fraktion hin festgestellt. 
In dem Artikel hieß es u.a. „Vor allem: die Bürgerschaft hat die AfD totgeschwiegen – aber nicht totgemacht.“ 

https://afd-hl.de/2018/10/07/josephine-von-zastrow-von-den-luebecker-nachrichten-ist-sauer-und-schreibt-einen-kommentar/

[1] Beschwerdesache 1017/18/2-BA