Die Lübecker Nachrichten haben mit einem Artikel vom 18.10.2018 gegen die Sorgfaltspflicht gem. Pressekodex verstoßen. Dies hat der Deutsche Presserat auf eine Beschwerde [1] der AfD Fraktion hin festgestellt.
In dem Artikel hieß es u.a. „Vor allem: die Bürgerschaft hat die AfD totgeschwiegen – aber nicht totgemacht.“
https://afd-hl.de/2018/10/
[1] Beschwerdesache 1017/18/2-BA