Dirk Groß: „Aus der Zeit gefallen ist eine verfassungswidrige Finanzpolitik, die Schulden zulasten nachfolgender Generationen zu Sondervermögen erklärt!“

In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal in der bundesdeutschen Geschichte die Umgehung der Schuldenbremse durch Fonds, Sondervermögen und Umschichtungen durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und somit für nichtig erklärt. 60 Milliarden Euro für die rot-grünen Träume der Klimatransformation fehlen nun. Dirk Groß, Vorsitzender der AfD-Bürgerschaftsfraktion, erklärt dazu:

„Offenbar ist bei vielen in der Politik noch nicht angekommen, was die absolut richtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich bedeutet, denn anders kann man nicht erklären, dass nun als Reaktion darauf gefordert wird, die im Grundgesetz seit 2011 eingezogene Schuldenbremse aufzuweichen. Genau das fordert der aus Lübeck stammende SPD-Bundestagsabgeordneter Klüssendorf – und nimmt so in Kauf, die schon jetzt erkennbaren katastrophalen Folgen rot-grüner Klimaideologie für den Wirtschaftsstandort Deutschland auf nachfolgende Generationen abzuwälzen. Eben das zu verhindern, war das Ziel die Föderalismuskommission, die 2009 die Schuldenbremse beschloss.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts war im Ergebnis absehbar, das muss auch der Kinderbuchautor und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck geahnt haben, der bereits im Juni 2023 im Bundestag anlässlich der Klage der CDU dieser gleich eine Mitschuld am wirtschaftlichen Niedergang zuschreiben wollte, sollte die Klage erfolgreich sein. Jeder, der gegen die rot-grüne Klimapolitik ist, sei also schädlich für die Wirtschaft in Deutschland. Dass es genau andersherum ist, spüren die Menschen hierzulande bereits, die sich das Leben kaum noch leisten können und der Abwanderung deutscher Schlüsselindustrie sorgenvoll zusehen. Auch europaweit reagiert man wahlweise mit Kopfschütteln oder Lachen auf den Wirtschaftssuizidanten Deutschland.

In seiner Deutlichkeit und Schärfe war das Urteil jedoch überraschend. Verfassungswidrig und nichtig ist das Nachtragshaushaltsgesetz 2021, weil Schulden, die unter engen verfassungsgemäßen Voraussetzungen (Stichwort Corona-Notlage) gemacht werden durften, nun schlicht als ‚Sondervermögen‘ in klimaideologische Projekte fließen sollte. Ein Gesetz wurde umgangen, um 60 Milliarden Euro Steuergelder zu erlangen, die es auf legalem Wege nicht gegeben hätte.  Eine Ampel-Mehrheit im Bundestag beschloss also sehenden Auges ein offenkundig verfassungswidriges Gesetz.

Nein, Herr Klüssendorf. Nicht die Schuldenbremse ist aus der Zeit gefallen. Aus der Zeit gefallen sind Politiker, die glauben, der Zweck heilige die Mittel.“

Link: Lübeck live: Klüssendorf: Schuldenbremse ist aus der Zeit gefallen (hl-live.de)