Lübeck: Flyeraktion für Integrationsdebatte

Die AfD Fraktion informiert die Bürger u.a. in den Stadtteilen Moisling, Buntekuh und Kücknitz mit einem Flyer über die integrationspolitischen Standpunkte der Fraktion.
Der in mehreren zehntausend Exemplaren ausgebrachte Flyer soll auch der Belebung der demokratischen Debatte über kommunale Integrationspolitik dienen.
Dazu meint der Vorsitzende der AfD Fraktion Lübeck David Jenniches: „Im März hat die Bürgerschaft die Fortschreibung des Lübecker Integrationskonzepts beschlossen. [1]
Als einzige Fraktion stimmte die AfD Fraktion dagegen.
Neben manchen sinnvollen Punkten hat das neue Konzept schwere Mängel. Dazu gehört die Forderung nach einer Migrantenquote in Verwaltung und Privatwirtschaft. [2]
Im Beruf sollten einzig Eignung, Leistung und Befähigung zählen und nicht ein Migrationshintergrund.
Wir wollen nicht, dass Migranten dem Dauerverdacht ausgesetzt sind, sie verdankten ihre berufliche Stellung nicht der eigenen Tüchtigkeit, sondern einer Quote.
Ebenfalls problematisch ist die Forderung nach einer mehrsprachigen Verwaltung. [3]
Wozu noch mühsam Deutsch lernen, wenn man alles in der Heimatsprache erledigen kann?
Zu den schweren Mängeln zählt auch die Unterstellung, dass Verwaltung und Gesellschaft ‚strukturell‘ rassistisch seien. [4]
Genauso wenig, wie man pauschal alle Migranten als Kriminelle oder Nichtsnutze abtun darf, darf man pauschal allen Deutschen ohne Migrationshintergrund Rassismus unterstellen. Die sittliche Bewertung eines Menschen muss an sein persönliches Verhalten anknüpfen, nicht an seine Gruppenzugehörigkeit.
Wir hatten umfangreiche Änderungen am Integrationskonzept beantragt [5]. Leider wurden diese bisher abgelehnt. Das soll uns aber nicht hindern, die demokratische Debatte zur kommunalen Integrationspolitik fortzusetzen. Dem dient die Flyeraktion,“ schließt David Jenniches.
[1] VO/2021/09701 Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes der Hansestadt Lübeck
[2] a.a.O., S. 53 Text-Box Nr. 8
[3] a.a.O., S. 15
[4] a.a.O., S. 40 Text-Box Nr. 2
[5] VO/2021/09701-01 und -02