Lübeck: Steuerzahlerschutz statt unnötigem Gutachten

Die Hansestadt Lübeck plant, zusätzlich zu einem bereits vorliegenden Gutachten zur ÖPNV Tarifstruktur ein weiteres Gutachten für 300.000 Euro in Auftrag zu geben. [1]

Die AfD Fraktion lehnt das ab und hat einen entsprechenden Antrag gestellt. [2]

Dazu erklärt der Vorsitzende der AfD Fraktion, David Jenniches: „Gegenstand des weiteren Gutachtens soll eine Detaildiskussion sogenannter eTarife sein. Das sind individuell kalkulierte, mittels Smartphone abgerechnete Tarife mit hohem Nutzerkomfort.

Die Einführung eines eTarifs für Lübeck macht Sinn. Aber im schon vorliegenden Gutachten wird bereits eine andernorts bewährte
Grundvariante eines eTarifs besprochen. [3] Das sollte erstmal ausreichen. Der Stadtverkehr hat bereits jetzt ausreichend Informationen, um einen eTarif in Zusammenarbeit mit einem kompetenten Systemanbieter einzuführen. Laufend verbessern kann man das Ganze auch nach Einführung. Dann übrigens gestützt auf echte Nutzerdaten und nicht auf wackelige
Gutachterannahmen.“

„Die AfD Fraktion ist grundsätzlich bereit, da wo es notwendig ist, die Mitarbeiter der Hansestadt Lübeck bei ihrer Aufgabenerfüllung durch externe Expertise unterstützen zu lassen. Dafür sind wir
auch bereit, Steuergeld einzusetzen. Aber im Falle dieses Gutachtens sehen wir keine Notwendigkeit.

Hier greift unsere Schutzpflicht gegenüber dem Steuerzahler. Für Unnötiges geben wir keine 300.000 Euro aus,“ schließt David Jenniches.

[1] VO/2020/09616 Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen
[2] VO/2020/09616-10 AfD-Fraktion: Änderungsantrag zu VO 2020/09616 – Umsetzung der im Tarifgutachten zu den ÖPNV-Tarifen und Tarifstrukturen empfohlenen Maßnahmen
[3] BSL/mobilité: Beurteilung der Auswirkungen und Kosten bei Veränderungen der Organisationsstrukturen, der ÖPNV Tarife und Tarifstrukturen in der Hansestadt Lübeck, S. 50ff., Anlage 2 zu VO/2020/09616