Lübeck: Energiewende brandgefährlich

“[Die KWL] rät auf Anraten der Feuerwehr aus Gründen des Brandschutzes von der Einrichtung von Ladeeinrichtungen innerhalb der Parkhäuser derzeit ab.” [1]

So schaut es aus. Wie sagt das Bundesverfassungsgericht in seinem “Klimaschutz”-Beschluss [2] so schön: “[“Klimaschutz”] genießt keinen unbedingten Vorrang gegenüber anderen Belangen, sondern ist im Konfliktfall in einen Ausgleich mit anderen Verfassungsrechtsgütern und Verfassungsprinzipien zu bringen.”

Z.B. mit solchen Verfassungsrechtsgütern wie Leben, körperlicher Unversehrtheit und Eigentum, die man nicht einfach mal durch erhöhte Brandgefahr aus unausgereifter E-Mobilität gefährden darf. Die AfD wird deshalb hier in Lübeck weiter eintreten für Vernunft und Verhältnismäßigkeit als Maßstab der Politik. Panikmache, Weltuntergangspredigten und hektischen Aktionismus zu Lasten Dritter überlassen wir anderen.

[1] VO/2021/09929 E-Bike-Garage
[2] Beschluss vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18