Behörden brauchen keine Gendersprache

Bevor Verwaltungssprache durch ‘Gendersprech’ wie hier in Lübeck völlig unverständlich wird, muss der Landesgesetzgeber handeln. Danke an die AfD-Kollegen im Kieler Landtag für ihre Gesetzesinitiative.

Hier die Pressemitteilung der AfD-Landtagsfraktion:

Dr. Frank Brodehl (AfD): „Behördensprache muss im Interesse der Bürger verständlich, rechtssicher und sprechbar bleiben“

In den Verwaltungsbehörden Schleswig-Holsteins besteht zunehmend die Tendenz, Sprachregelungen einzuführen, die die Behördenmitarbeiter dazu anhalten, sich „geschlechtergerecht“ auszudrücken. Die AfD-Fraktion will, dass der dienstliche Schriftverkehr und Sprachgebrauch weiterhin verständlich, rechtssicher und korrekt bleibt. Deshalb hat sie einen Gesetzentwurf einge-bracht, der die Verwaltung zur Einhaltung der deutschen Rechtschreib-, Interpunktions- und Grammatikregeln verpflichtet. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Sprache dient der Darstellung der Lebenswirklichkeit, auch und gerade im Bereich der Verwaltung. Rechts- und Verwaltungsvorschriften, dienstlicher Schriftverkehr und Sprachgebrauch müssen nicht nur sachlich korrekt und verständlich sein, sie müssen vor allem eindeutig, rechtssicher und sprechbar sein.

All diese Kriterien werden durch Anwendung der amtlichen Regelungen der deutschen Rechtschreibung einschließlich der allgemein gültigen Regeln der deutschen Grammatik erfüllt. Die sogenannte geschlechtergerechte Sprache hingegen, die von immer mehr Behördenleitern ihren Mitarbeitern für den dienstlichen Gebrauch vorgegeben wird, enthält Wort- und Sprachgebilde, die weder sachlich korrekt noch eindeutig und verständlich sind.

Die Hansestadt Lübeck hat etwa ganz aktuell einen ‚Leitfaden für gendersensible Sprache‘ eingeführt, dessen Umsetzung offiziell dazu dient, dass sich männliche wie nicht-männliche Personen stets gleichermaßen angesprochen fühlen. Der Leitfaden gibt dazu vor, dass der sogenannte ‚Gender-Doppelpunkt‘ einzusetzen ist: Statt ‚Mitarbeiter‘ soll das Wortgebilde ‚Mitarbeiter:innen‘ verwendet werden.

Bereits dieses Beispiel macht deutlich, dass bei ‚geschlechtergerechter Sprache‘ von Verständlichkeit und Eindeutigkeit keine Rede mehr sein kann. Denn im mündlichen Sprachgebrauch werden Satzzeichen nicht mitgesprochen. Das führt dazu, dass in diesem Beispiel am Ende tatsächlich nur weibliche Mitarbeiter angesprochen werden, nämlich nur Mitarbeiterinnen.

Um solche Fehler und Sprachverwirrungen konsequent auszuschließen, hat die AfD-Fraktion jetzt einen Gesetzentwurf eingebracht, der sicherstellt, dass die Behörden in Schleswig-Holstein ausschließlich die geltenden Regeln der deutschen Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik anwenden.

Hierdurch wird gleichzeitig dem Ansinnen entsprochen, dass Verwaltungsbehörden im dienstlichen Sprachgebrauch immer alle Menschen ansprechen sollen. Denn das generische Maskulinum bildet – anders als von den Befürwortern der ‚geschlechtergerechten Sprache‘ behauptet – männliche wie nichtmännliche Personen stets gleichermaßen ab.“

Weitere Informationen:
• Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im Öffentlichen Dienst (Drucksache 19/2075) vom 6. März 2020:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02000/drucksache-19-02075.pdf