Claus Schaffer (AfD): „Die Versorgung mit Hausärzten auf dem Land wird immer schlechter – unser Gesetz wirkt dem entgegen“

Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion und Mitglied des Kreisvorstandes der AfD Lübeck fordert die “Landarztquote”. Künftig sollen mit dem Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion 10 Prozent der Medizinstudienplätze an kommende Landärzte gehen. Der Universitätsstandort Lübeck wird dann einen Beitrag zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum leisten.

Claus Schaffer (AfD): „Die Versorgung mit Hausärzten auf dem Land wird immer schlechter – unser Gesetz wirkt dem entgegen“

In Schleswig-Holstein gibt es auf dem Land einen zunehmenden Mangel an Hausärzten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die AfD-Fraktion ein Gesetz eingebracht, das für Medizinstudenten einen Anreiz schafft, nach Abschluss ihres Studiums eine Weiterbildung zum Allgemeinmediziner zu absolvieren und dann 10 Jahre lang als Hausarzt im ländlichen Raum zu praktizieren. Claus Schaffer, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Mehr als zwei Jahre hat Jamaika dem wachsenden Problem des Hausärztemangels auf dem Land untätig zugeschaut – unsere Geduld ist jetzt erschöpft. Deshalb haben wir ein Gesetz eingebracht, das dafür sorgt, die Versorgung mit Hausärzten in jenen Regionen Schleswig-Holsteins zu verbessern, die unterversorgt sind, in denen eine Unterversorgung droht oder in denen ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf besteht.

Mit unserem Gesetzentwurf greifen wir die im Masterplan Medizinstudium 2020 ge-schaffene Möglichkeit auf, eine Landarztquote einzuführen. Unsere Quotenregelung sieht konkret vor, 10 Prozent der Medizinstudienplätze in Schleswig-Holstein an Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss ihres Studiums ein Qualifizierung zum Allgemeinmediziner zu absolvieren und dann in einer der untersorgten Regionen Schleswig-Holsteins 10 Jahre als Hausarzt tätig zu sein. 

Die Kriterien, die Bewerber erfüllen müssen, um einen Medizinstudienplatz über die Landarztquote erhalten zu können, sind: die Abiturnote, ein bestandener Eignungs-test, das Vorliegen einer Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischen Tätigkeit, die über die besondere Eignung für das Medizinstudium Aufschluss gibt, sowie ein erfolgreich abgeschlossenes Auswahlgespräch.

Um sicherzustellen, dass die Teilnehmer des Landarzt-Programms am Ende auch tat-sächlich 10 Jahre als Hausarzt im ländlichen Raum tätig sind, sieht unser Gesetzentwurf schließlich vor, dass sich die Teilnehmer vor Antritt des Studiums in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu einer Strafzahlung in Höhe von 250.000 Euro für den Fall ver-pflichten, dass sie nach Abschluss ihrer Ausbildung einer 10jährigen Hausarzttätigkeit auf dem Land nicht oder nicht unverzüglich nachkommen. 

Die Regionen, die im Sinne des Gesetzes als unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht gelten, werden vom Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen im Rahmen einer Prognosentscheidung festgelegt. Weil diese Entscheidung einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Position der freien Berufswahl, der Hochschulautonomie und der allgemeinen Handlungsfreiheit darstellt, sieht unser Gesetzentwurf ausdrücklich vor, dass das Land diese Festlegung der Regionen regelmäßig überprüft. So wird sichergestellt, dass diese Festlegung stets dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.“


Weitere Informationen:

• Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ vom 27. Juli 2019 (Drucksache 19/1612):
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01600/drucksache-19-01612.pdf

• „Masterplan Medizinstudium 2020“, beschlossen am 31. Juli 2017 vom Bundesge-sundheitsministerium, Vertretern der Gesundheits- und der Kultusministerkonderenz der Länder und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages:
https://www.bmbf.de/de/masterplan-medizinstudium-2020-4024.html