Keine Gratisräume für Politvereine

Mit Urteil vom 10.01.2019 (Az. V R 60/17) hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass die politische Bildungsarbeit des Attac-Trägervereins nicht gemeinnützig ist, da sie darauf abzielt, die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen. Das Urteil bestätigt eine Entscheidung der hessischenFinanzverwaltung aus dem Oktober 2014.

Die VHS Lübeck überlässt Attac seit 2017 kostenlos Räume für Veranstaltungen. Dazu erklärt Heiko Steffen für die AfD Fraktion: „Die kostenlose Überlassung von Veranstaltungsräumen an Attac muss sofort aufhören. Attac verfolgt eigene politische Ziele. Für städtische Räume muss der Verein eine angemessene Saalmiete zahlen wie alle anderen politischen Wettbewerber auch. Andernfalls verstieße die Stadtverwaltung gegen ihre Neutralitätspflicht. Wir prüfen, ob der Mietverzicht in der Vergangenheit rechtens war.“

Der Fraktionsvorsitzende David Jenniches ergänzt: „Wenn Bürgermeister Lindenau oder die zuständige Senatorin Weiher diesen Leuten Geschenke machen wollen, sollen sie das aus eigener Tasche bezahlen.“