Dr. Frank Brodehl: „Sexualerziehung zur Akzeptanz sexueller Vielfalt bleibt an den Schulen Schleswig-Holsteins verboten – gut so“

Auf Antrag der AfD-Fraktion sollte das Bildungsministerium gestern im Bildungsausschuss berichten, wie und mit welchen Ergebnissen es die verfassungs- und schulrechtliche Überprüfung der SCHLAU-Workshops durchgeführt hat, die im Sommer 2017 begann und Ende März 2018 abgeschlossen wurde. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Staatliche Sexualerziehung, die darauf gerichtet ist, Schüler zu veranlassen, ein bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen, ist laut Bundesverfassungsgericht Indoktrination und damit verfassungswidrig. Das Bildungsministerium hat deshalb an den Schulen Schleswig-Holsteins untersucht, ob die SCHLAU-Workshops insbesondere gegen das verfassungsrechtliche Indoktrinationsverbot verstoßen. Wie das Ministerium herausgefunden haben will, dass die Workshops dies nicht tun, hat Staatssekretärin Stenke gestern im Bildungsausschuss leider nicht überzeugend erklärt.

Frau Stenke berichtete im Wesentlichen nur, dass im Rahmen der SCHLAU-Untersuchung an gerade mal 24 Schulen Fragebögen verschickt, und ganze vier Lehrer zu den Workshops interviewt worden sind. Dass das Ministerium auch nur einen einzigen SCHLAU-Workshop selbst in Augenschein genommen hätte, erklärte sie hingegen nicht. Wie das Bildungsministerium dennoch so herausgefunden haben will, ob die Workshops darauf gerichtet sind, Schüler dazu zu erziehen, sexuelle Vielfalt zu befürworten und gutzuheißen oder darauf, diese lediglich zu tolerieren, legte Frau Stenke im Ausschuss leider nicht dar.

Deutlich machte sie lediglich, dass dem Bildungsministerium der verfassungsrechtliche Unterschied zwischen der Erziehung zur Akzeptanz oder zur Toleranz jeglichen Sexualverhaltens bewusst sei – ebenso, dass Schulen nur zur Toleranz erziehen dürfen, weil sie andernfalls gegen das Indoktrinationsverbot verstoßen.

Woran das Ministerium nun aber im Wege der Prüfung erkannt haben will, dass die untersuchten SCHLAU-Workshops Schüler nur zur Toleranz jeglichen Sexualverhaltens erziehen würden, nicht aber dazu, jedes Sexualverhalten gleichermaßen wertzuschätzen und gutzuheißen, führte Frau Stenke nicht weiter aus.

Angesichts der hohen verfassungsrechtlichen Sensibilität, die das Thema staatliche Sexualerziehung aufweist, kommt es aber genau auf diesen Punkt entscheidend an: Worauf sind die SCHLAU-Workshops in Schleswig-Holstein in der Praxis tatsächlich ausgerichtet – auf Akzeptanz oder auf Toleranz? Diese Frage ist weiterhin offen.

Um einer Antwort näherzukommen wird die AfD-Fraktion deshalb Einsicht in den Prüfbericht zur SCHLAU-Untersuchung und in jene Fragebögen beantragen, die von den 24 erwähnten Schulen beantwortet wurden. Das gleiche gilt für die Interviews, die mit den vier Lehrern geführt wurden.

Wir tun dies im Interesse aller Eltern, die eine linksgrüne Gender-Sexualerziehung an staatlichen Schulen ablehnen und sichergestellt sehen wollen, dass ihre Kinder an den Schulen Schleswig-Holsteins ausschließlich eine wertneutrale Sexualerziehung erhalten, die nicht gegen das verfassungsrechtliche Indoktrinationsverbot verstößt.“

Weitere Informationen:

  • Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sexualerziehung (BVerfGE 47, 46: Indoktrinationsverbot-Entscheidung) vom 21. Dezember 1977:

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv047046.html

  • Rechtsgutachten zur Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit der Erziehung von Schul-kindern an öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein zur Akzeptanz sexueller Vielfalt vom 29. August 2016 (Auszug):

https://www.echte-toleranz.de/files/Dokumente/Rechtsgutachten.von.Prof.Dr.Christian.Winterhoff.v.29.08.2016.Ergebnisse.pdf